Allgemeine Service- und Geschäftsbedingungen der SYMAK AUSTRIA GmbH (AGB)

 

A.  Geltung

Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen der SYMAK Austria GmbH, FN 549059s, (im Folgenden Gesellschaft) einerseits und natürlichen und juristischen Personen sowie sonstigen rechtsfähigen Gebilden (im Folgen Kunde) andererseits für alle Lieferungen und Leistungen sowie auch für alle weiteren Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen, darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
 

Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen der Gesellschaft und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz der Gesellschaft örtlich zuständige Gericht (siehe Impressum).


Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung der AGB der Gesellschaft, abrufbar auf deren Homepage (www.siccro-fensterservice.at), und wurden diese auch an den Kunden übermittelt.
 

Die Gesellschaft kontrahiert ausschließlich unter Zugrundelegung von deren AGB.
 

Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind auf das Vertragsverhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Kunden nur bei ausdrücklicher schriftlichen Zustimmung der Gesellschaft anzuwenden. Ebenso bedarf die Abänderung bzw. Ergänzung von deren AGB durch den Kunden im Einzelfall deren ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung. Eine konkludente Vereinbarung der AGB des Kunden bzw. eine konkludente Änderung bzw. Ergänzung der AGB der Gesellschaft durch den Kunden wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
 

Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz des Unternehmens der Gesellschaft. Aktuell ist dies A-5204 Straßwalchen, Salzburgerstrasse 26

 

B.  Angebote, Vertragsabschluss

Angebote der Gesellschaft sind freibleibend und unverbindlich.
 

Zusagen, Zusicherungen und Garantien der Gesellschaft oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden erst durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung seitens der Gesellschaft verbindlich.


Schweigen vonseiten der Gesellschaft gilt nicht als Zustimmung bzw. Annahme des Angebotes des Kunden.
 

Die Gesellschaft behält sich vor, die versprochene Leistung nicht zu erbringen, wenn sich nach Vertragsabschluss herausstellt, dass die Ware/Leistung nicht verfügbar ist, obwohl ein entsprechendes Verpflichtungsgeschäft abgeschlossen wurde. In einem solchen Fall erhält der Kunde unverzüglich Nachricht. Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche gegen die Gesellschaft werden ausgeschlossen bzw. verzichtet der Kunde darauf.
 

Kostenvoranschläge werden ausdrücklich ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich. Sofern der Kunde ein Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG ist, wurde er vorher auf seine Zahlungspflicht hingewiesen.

 

C.  Dauer

Die Gesellschaft bietet einen Schutzbrief in SILBER (2 Service), GOLD (3 Services) sowie PLATINUM (4 Services) an. Die Intervalle zwischen den einzelnen Services (= Serviceintervalle) betragen 36 Monate.
 
Das Vertragsverhältnis inkl. Zusatzoptionen wird befristet auf die Menge des gewünschten Schutzbriefs (2/3/4 Services) abgeschlossen und endet mit dem letzten vereinbarten Monats- oder Jahresbeitrag.
 

Zum Kennen lernen bietet die Gesellschaft einen einmaligen Schnupperservice, optional mit Beschlagstausch oder Beschlagsreparatur und Dichtungstausch.
 

Dem Kunden, der Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG ist, steht es während der gesetzlichen Widerrufsfrist frei, vom Vertrag zurückzutreten. Nach Ablauf der Frist ist ein Rücktritt bzw. eine vorzeitige Auflösung des Vertrages ausgeschlossen. Sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG ist, besteht keine Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen aufzulösen.
 

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, das Vertragsverhältnis aus wichtigen Gründen, die in der Sphäre des Kunden gelegen sind, jederzeit vorzeitig auflösen zu können. Dazu zählt insbesondere ein Zahlungsverzug trotz erfolgter Mahnung. Im Falle einer vorzeitigen Auflösung aus wichtigem, vom Kunden zu vertretenden Grund ist die Gesellschaft ausdrücklich berechtigt, allfällige Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadenersatzansprüche sind mit 30% der Auftragssumme vereinbart.

 

D.  Preise

Die von der Gesellschaft ausgewiesenen Preise verstehen sich für den jeweiligen Schutzbrief und Paket als Pauschalpreis (All-in).
Alle Preise sind in Euro (€) zu bezahlen.
Im Falle einer monatlichen Ratenzahlung gemäß Punkt E. (Zahlung) unterliegen die Schutzbriefe und Pakete der Gesellschaft während der Vertragsdauer einer jährlichen Werterhöhung. Diese wird bis zu einer Steigerung von 6 % mit einem Betrag von +3,9% fixiert. Ab einer Steigerung von 6 % wird diese Steigerung von 6 % bzw. eine allenfalls höhere herangezogen. Ausgangsbasis für die Preise im Folgejahr sind jeweils die ausgewiesenen Preise im Jahr davor.

 

E.   Zahlung

Der Kunde ist nach Auftragserteilung verpflichtet, unverzüglich, spätestens jedoch binnen sieben Tagen ab Auftragserteilung, die laut Vertrag vereinbarte Anzahlung zu bezahlen. Bei monatlicher oder jährlicher Bezahlung gilt eine jährliche Werterhöhung gemäß Punkt D. (Preise) als vereinbart.
 .
Der Schutzbrief ohne oder nach dem Schnupperservice startet nach der Auftragserteilung bzw. nach dem erbrachten Schnupperservice. Die einzelnen Service-Dienstleistungen erfolgen laut schriftlicher Vereinbarungen. Eine verbindliche Terminzusage erfolgt nach getätigter Anzahlung/Zahlung.
Der Schutzbrief endet automatisch nach Vertragsende.
Im Falle eines Zahlungsverzuges werden die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet. Diese betragen gem. § 1000 ABGB bei Verbrauchergeschäften 4 %. Im Falle eines beidseitig unternehmensbezogenen Rechtsgeschäfts betragen die Verzugszinsen 9,2 % über dem Basiszinssatz gem. § 456 UGB.


Kommt der Kunde im Rahmen anderer mit der Gesellschaft bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so ist die Gesellschaft unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, die Erfüllung von deren Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.


Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zahlungsverzug, die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassogebühren, Rechtsanwaltskosten (RATG), etc.) an die Gesellschaft zu ersetzen.


Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens behält sich die Gesellschaft ausdrücklich vor.


Sofern eine Mahnung durch die Gesellschaft erfolgt, verpflichtet sich der Kunde ab der zweiten Mahnung einen Betrag von € 30,00 je Mahnung zu bezahlen.


Der Kunde ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt. Der Kunde hat kein Recht zur Aufrechnung mit allfälligen Gegenforderungen.

 

F.   Mitwirkungspflichten des Kunden

Die Pflicht der Gesellschaft zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald alle technischen Einzelheiten geklärt sind, der Kunde die technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen (welche die Gesellschaft auf Anfrage gerne mitteilt) geschaffen hat, und der Kunde seine vertraglichen Vorleistungs- und Mitwirkungspflichten, insbesondere auch die in nachstehenden Unterpunkten genannten, erfüllt.


Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für den angebotenen Service gegeben sind, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden.


Der Kunde ist bei von der Gesellschaft durchzuführenden Serviceleistungen verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sofort nach Ankunft von deren Servicepersonal mit den Arbeiten begonnen werden kann(Fensterbänke freistellen, alle Elemente für Service frei zugänglich sind).
 
Sofern die vertraglichen Serviceleistungen aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, nicht erbracht werden können, ist der Kunde verpflichtet, das vereinbarte Entgelt an die Gesellschaft trotz unterbliebener Leistung zu bezahlen.
Auftragsbezogene Details der notwendigen Angaben können bei der Gesellschaft angefragt werden.
Der Kunden verpflichtet sich, Wasser und Strom für die Dauer der Serviceleistungen bereit zu stellen.


Sollten zusätzliche Arbeiten diesbezüglich erstehen, ist die Gesellschaft berechtigt, diesen Mehraufwand einmalig mit pauschal 150 Euro zuzüglich 20% MwSt weiter zu verrechnen.


Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis an Dritte ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Gesellschaft abzutreten.

 

G.  Leistungsausführung

Die Gesellschaft ist lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.


Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen der Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt.


Für vom Kunden speziell angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.


Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen.

 

H.  Liefer- und Leistungsfristen

Liefer-/Leistungsfristen und Termine sind für die Gesellschaft nur verbindlich, sofern sie schriftlich festgelegt wurden. Ein Abgehen von dieser Formvorschrift bedarf ebenfalls der Schriftlichkeit.


Die vereinbarten Kundentermine werden nach Möglichkeit eingehalten, ohne dass sie den Charakter eines Fixgeschäftes nach § 919 ABGB erhalten. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz wegen leicht fahrlässig verursachten Leistungsverzugs sind ausdrücklich ausgeschlossen.


Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer und von der Gesellschaft oder deren Gehilfen nicht verschuldeter Verzögerung durch deren Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in ihrem Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, währenddessen das entsprechende Ereignis andauert.


Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert.
Leistungsausführungen können grundsätzlich bis 30 Tage vor Beginn der Ausführung vom Kunden kostenlos verschoben werden.  Bei Terminverschiebungen innerhalb von 30 Tagen vor Beginn der Ausführungen werden 50% und innerhalb von 14 Tagen vor Beginn der Ausführungen werden 80% der Auftragssumme verrechnet.

 

I.     Garantie und Reparatur-Garantie

Die Gesellschaft bietet bei Abschluss eines Schutzbriefes SILBER (2 Service), GOLD (3 Services) oder eines PLATINUM (4 Services) mit Serviceintervallen von 36 Monaten an, defekte Beschlagsteile an Türen | Fenstern  gegen einen vom Kunden zu tragenden Selbstbehalt zu reparieren.
 
Der Selbstbehalt beträgt netto € 97,00 je Schadensfall, wobei eine jährliche Wertanpassung gemäß Punkt D. (Preise) erfolgt (Zur Erklärung: Es stellt zwei Schadensfälle dar, wenn bei zwei Fenstern die Beschläge beschädigt sind).
 
Im Selbstbehalt sind die Kosten für die An- und Abfahrt zum Kunden (Fahrzeugkosten, Anfahrtszeit), die Materialien (sämtliche Beschlagsteile, Hilfsmittel, Verbrauchsteile) sowie die Arbeitszeit für Servicetechniker inbegriffen.
 
Ein Anspruch auf Reparatur-Garantie besteht nur für jene Schadensfälle, die sechs Monate ab dem Zeitpunkt des ersten Services oder später auftreten. Die Reparatur-Garantie wird für die Dauer des Vertragsverhältnisses gewährt. Schäden, die beim Kunden nach Ende des Vertragsverhältnisses mit der Gesellschaft auftreten, sind von der Reparatur-Garantie ausgeschlossen.
 
Der Kunde ist bei sonstigem Ausschluss der Reparatur-Garantie verpflichtet, der Gesellschaft bei Bekanntwerden sogleich den Schaden zu melden. Bei Erhalt eines Antrages auf Gewährung der Reparatur-Garantie ist die Gesellschaft zur Prüfung berechtigt, ob die Voraussetzungen für die vertraglich zugesicherte Reparatur-Garantie vorliegen. Sie verpflichtet sich, die Prüfung binnen 14 Tagen ab Erhalt des Antrages abgeschlossen zu haben.
 
Die Service-Garantie wird nur für den Fall gewährt, dass es der Gesellschaft möglich ist, die Beschlagteile am Markt zu erwerben. Es besteht ausdrücklich kein Anspruch auf Reparatur-Garantie, wenn der Gesellschaft der Erwerb objektiv verunmöglicht ist.
Die Reparatur-Garantie ist ausgeschlossen, sofern der Schaden am Fenster oder an der Türe vom Kunden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

 

J.   Gewährleistung

Die Ausführung aller Leistungen erfolgt durch fachkundige Kräfte. Die Gesellschaft gewährleistet eine sachgemäße und sorgfältige Ausführung der Arbeit.
 

Die Gewährleistungsfrist für Leistungen der Gesellschaft beginnt am ersten Tag der Ausführung der Leistung (= Übergabezeitpunkt).
 

Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis eines Mangels dar.
 

Sofern ein Mangel binnen sechs Monaten nach Übergabe hervorkommt, wird vermutet, dass der Mangel im Zeitpunkt der Übergabe bereits angelegt war. Dies gilt nicht, wenn die Vermutung mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist.
 

Zur Behebung von Mängeln hat der Kunde die Anlage bzw. die Geräte ohne schuldhafte Verzögerung der Gesellschaft zugänglich zu machen und dieser die Möglichkeit zur Begutachtung durch die Gesellschaft selbst oder durch einen von dieser bestellten Sachverständigen einzuräumen.


Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG können Gewährleistungsansprüche und sonstige Ansprüche gemäß § 377 Abs 2 UGB nur geltend machen, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Übernahme der Leistung eine Mängelrüge erheben. Die Beanstandungen sind am Sitz der Gesellschaft unter möglichst genauer Fehlerbeschreibung und Angabe der möglichen Ursachen schriftlich bekannt zu geben.


Für Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln.
 

Sind Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist er verpflichtet, der Gesellschaft entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung sowie für die rechtliche Beratung zu ersetzen.
 

Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung der mangelhaften Leistung, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenbehebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.
 

Die Gewährleistung für Fehler oder Mängel, die auf unsachgemäße Bedienung, Verwendung oder Beanspruchung zurückzuführen sind, wird ausgeschlossen. Außerdem wird keine Gewähr bei Mängeln durch äußere Einwirkungen nach der Leistung oder Reparaturen oder sonstige Arbeiten, die von nicht autorisierten Dritten vorgenommen werden, geleistet.
 

Zur Mängelbehebung sind seitens des Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen.
 

Im Falle eines auftretenden Mangels im Gewährleistungszeitraum ist die Gesellschaft berechtigt, die Mängel zunächst entweder durch Verbesserung oder Ersatz der betreffenden Teile zu beheben. Erst danach besteht die Möglichkeit einer Preisminderung oder  Auflösung des Vertrages.


Keinen Mangel begründet der Umstand, dass das Werk zum vereinbarten Gebrauch nicht voll geeignet ist, wenn dies ausschließlich auf abweichende tatsächliche Gegebenheiten von den der Gesellschaft im Zeitpunkt der Leistungserbringung vom Kunden bekannt gegebenen Informationen basiert.

 

K.  Haftung

Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten und wegen Leistungsstörungen bzw. Wurzelmängeln, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc.) haftet die Gesellschaftbei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aufgrund technischer Besonderheiten.
 

Die Haftung wird soweit gesetzlich möglich auf den Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch die Gesellschaft abgeschlossenen Haftpflichtversicherung beschränkt.
Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die die Gesellschaft zur Bearbeitung übernommen hat.


Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.


Die Beschränkungen bzw. Ausschlüsse der Haftung umfassen auch Ansprüche gegen Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfe und sonst der Gesellschaft zuzurechnende Personen.


Jegliche Haftung der Gesellschaft wird ferner für Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlende oder unsachgemäße Wartung und/oder Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von der Gesellschaft autorisierte Dritte oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war, ausgeschlossen.


Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die die Gesellschaft haftet, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (zB Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich die Haftung der Gesellschaft gegenüber dem Kunden insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).


Es werden grundsätzlich jene Produkteigenschaften geschuldet, die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen und sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insb. auch Kontrolle und Wartung) der Gesellschaft, dritter Hersteller oder Importeure vom Kunden unter Berücksichtigung von deren Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können.

 

L.   Urheberrecht

Das Urheberrecht an Texten, Grafiken und Bildern der Gesellschaft steht dieser alleine zu. Eine Vervielfältigung solcher Texte, Grafiken und Bilder in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne schriftliche Zustimmung nicht gestattet

 

 

M. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

 

 

Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht) SYMAK AUSTRIA GmbH
 

1.    

Grundsätzlich besteht bei Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern
(iSd §1 (1) KSchG), die außerhalb von Geschäftsräumen (AGV) geschlossen wurden, ein Rücktrittsrecht.
Verbraucher haben grundsätzlich das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. (gem. § 11 FAGG)

 

2.    Die vierzehntägige Rücktrittsfrist beginnt

2.1.   im Falle eines Vertrages über einen Service am Tag des Vertragsabschlusses,

2.2.   im Falle eines Kaufvertrags an dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat,

2.3.   im Falle eines Kaufvertrags über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden, an dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, den Besitz an der zuletzt gelieferten Ware erlangt hat, oder

2.4.   im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen an dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, den Besitz an der zuletzt gelieferten Teilsendung erlangt hat, oder

2.5.   im Falle eines Vertrags über die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuerst gelieferten Ware erlangt hat.

 

3.    Ausübung Widerrufsrecht

3.1.   Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die SYMAK AUSTRIA GmbH mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) oder mündlich (z.B. telefonisch) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, an die Firmenanschrift (siehe Impressum), informieren

3.2.   Der Verbraucher kann auch das im Anschluss beigefügte vorgefertigte Muster-Widerrufsformular verwenden.

3.3.   Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absendet. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per Email) eine Bestätigung über den Eingang Ihres Widerrufs übermitteln

 

4.    Folgen des Widerrufs

4.1.   Wenn der Verbraucher diesen Vertrag widerruft, hat der Unternehmer alle Zahlungen, die der Unternehmer vom Verbraucher erhalten hat, einschließlich aller Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages beim Unternehmer eingegangen ist.

4.2.   Für diese Rückzahlung verwendet der Unternehmer dasselbe Zahlungsmittel, das er bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart und dem Verbraucher entstehen dadurch keine Kosten.

4.3.   Der Unternehmer ist bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen berechtigt, die Rückzahlung zu verweigern, bis er entweder die Ware wieder zurückerhalten oder ihm der Verbraucher einen Nachweis über die Rücksendung der Ware erbracht hat; dies gilt nicht, wenn der Unternehmer angeboten hat, die Ware selbst abzuholen.

 

5.    Rückabwicklung

5.1.   Im Fall eines Servicevertrages für zukünftiges Tätigwerden, wird der Vertrag schlicht rückwirkend aufgelöst und alle Zahlungen rückerstattet.

 

6.    Ausnahme des Rücktrittsrechts

6.1.   Der Verbraucher wurde aufgeklärt und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass er in folgenden Fällen kein Rücktrittsrecht hat, wenn:

6.1.1.      der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat, wobei in jenen Fällen, in denen der Verbraucher nach dem Vertrag zu einer Zahlung verpflichtet ist, das Rücktrittsrecht nur entfällt, wenn überdies der Unternehmer mit der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers mit der Vertragserfüllung begonnen hat und wenn der Verbraucher entweder vor Beginn der Dienstleistungserbringung bestätigt hat, zur Kenntnis genommen zu haben, dass er sein Rücktrittsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert oder den Unternehmer ausdrücklich zu einem Besuch aufgefordert hat, um Reparaturarbeiten vornehmen zu lassen.

6.1.2.      die Waren nach Verbraucherspezifikation angefertigt oder auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten wurden (individuell Angefertigtes);

6.1.3.    er den Unternehmer ausdrücklich zu dringender Reparatur oder Instandhaltungsarbeiten angefordert hat.

6.2.   Der Verbraucher verlangt ausdrücklich, dass das Unternehmen mit den Arbeiten vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnen soll, nimmt die Belehrung über das Widerrufsrecht zur Kenntnis und weiß, dass bei Verträgen über Services (Werkvertrag), welche noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung bereits vollständig erbracht wurde, das Rücktrittsrecht erlischt.

6.3.   Im Falle einer anteiligen Ausführung während der Rücktrittsfrist, ist ein anteiliges Entgelt im Vergleich zum Gesamtumfang des Vertrags zu bezahlen, wenn der Verbraucher in der Folge doch vom Vertrag zurücktritt.

 

Widerrufsformular

 

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)

 

An:

SYMAK AUSTRIA GmbH
Salzburgerstraße 26
5204 Straßwalchen

Tel.: 0662 27 90 70
E-Mail: kundenservice@~@siccro.at

 

  

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

 

 

 

 

-Bestellt am (*)/erhalten am (*)

 

 

-Name des/der Verbraucher(s)

 

 

-Anschrift des/der Verbraucher(s)

 

 

   

-Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

   

-Datum

   

 

(*) Unzutreffendes streichen.

 

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